INTERPARLAMENTARISCHE
ARBEITSGEMEINSCHAFT FUR
NATURGEMÄSSE WIRTSCHAFT
Bonn Bundeshaus, Postschliessfach 80
Drucksache Nr. 3
Die Ordentlichen Mitglieder beschlossen in der konstituieren-
den Sitzung am 7. Februar 1953 in Frankfurt/Main folgende
G R U N D S Ä T Z E
Alles was der Mensch benötigt, beruht auf der Nutzung der
natürlichen Hilfsquellen der Erde. Diese sind die erschöpf-
baren, wie Mineralien, Kohle und Erdöl, sowie die unter be-
stimmten Umständen sich erneuernden Hilfsquellen, wie Kul-
turboden, Wasser, Pflanzen- und Tierwelt.
Die Begrenztheit der erschöpfbaren Mittel erfordert spar-
samsten Verbrauch.
Mit den sich erneuernden Hilfsquellen muß eine naturgemä-
ße Wirtschaft betrieben werden, so daß sie nach dem Grundsatz
der Nachhaltigkeit auch noch von den kommenden Generationen
für die Deckung des Bedarfs der zahlenmäßig zunehmenden Mensch-
heit herangezogen werden können.
Nutzung und unzureichende Pflege verursachten bisher Schä-
den. Da die Hilfsquellen jedoch in unmittelbarem Wirkungszu-
sammenhang stehen, kann schon die Schädigung eines Teiles das
Gleichgewicht im Gesamthaushalt der Natur nachhaltig stören.
Dies wirkt sich nicht nur wirtschaftlich aus, sondern greift
auch auf kulturelle und soziale Bereiche über.
Es sind schon mehr Schäden eingetreten, als allgemein an-
genommen wird. Die Folgen dieses Zustandes sind nicht abzu-
sehen.
Unbedachte Nutzung der natürlichen Hilfsquellen, also Ver-
brauch der mit ihrer Erneuerung nicht Schritt hält, beeinträch-
tigt die Lebensmöglichkeiten und verursacht Seuchen, körper-
lichen und geistigen Verfall. Dadurch werden Vorbedingungen
zur Entwicklung negativer Kräfte gefördert, Freiheit, Gerech-
tigkeit und Friede bedroht.
Es ist Aufgabe der Politik, das Zusammenleben der Menschen
zu regeln. Politische Pflicht ist es deshalb, mit Maßnahmen im
Sinne naturgemäßer Wirtschaft die Lebensgrundlagen zu schaffen
und zu sichern.
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Trennungen nach Orginal.
Quelle/Bestand: 1953_INTERPARLAMENTARISCHE_Asshoff